Arbeitsvertrag

Bevor Sie in einem Unternehmen oder Betrieb arbeiten, wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer*in Arbeitsvertrag geschlossen.

Folgende Informationen sollten in Ihrem Arbeitsvertrag stehen:

  • Name und Anschrift: von Ihnen und vom Arbeitgeber.
  • Vertragsbeginn: Der Tag, an dem Ihre Arbeit beginnt. Ab wann der Arbeitsvertrag gültig ist. 
  • Befristung: Die Zeit, die der Vertrag gültig ist, ob der Vertrag ein Ende hat. Eine Befristung muss schriftlich vereinbart werden.
  • Probezeit: Die Dauer der Probezeit. Das ist die Zeit, in der Sie oder das Unternehmen den Vertrag schnell wieder beenden können.
  • Arbeitsort: Wo Sie arbeiten werden.
  • Beschreibung der Aufgabe: Welche Tätigkeiten Sie übernehmen werden.
  • Arbeitsentgelt: Wie viel Geld Sie für Ihre Arbeit bekommen werden. Es werden normalerweise Bruttovergütungen vereinbart. Von dieser Summe werden noch Steuern und Abgaben für Sozial-versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
  • Arbeitszeit: Wie viele Stunden Sie pro Tag oder pro Woche arbeiten.
  • Urlaub: Wie viele Tage Urlaub Sie pro Jahr nehmen können.
  • Kündigungsfristen: Wie lange im Voraus müssen Sie oder der Arbeitgeber mitteilen, dass das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Häufig gibt es noch spezielle Regelungen in einem Arbeitsvertrag. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben zum Beispiel in vielen Wirtschaftszweigen Tarifverträge abgeschlossen. Tarifverträge können Arbeitsentgelte, Boni oder Urlaubsansprüche klären.

Hier finden Sie Beratung zum Thema Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht.

Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg

Die Fachstelle "Migration und Gute Arbeit" Brandenburg bietet Beratung für Neuzugewanderte zu allen möglichen Themen des Arbeitsrechts.» mehr